Der Januar 2025 bringt nicht nur den Start ins neue Jahr, sondern auch zahlreiche wichtige Neuerungen mit sich. Wir haben diese hier für dich zusammengefasst:
Die elektronische Rechnung wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Laut Wachstumschancengesetz sind Unternehmen von diesem Datum an grundsätzlich dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu versenden. Zwar wurde eine Übergangsfrist eingeräumt: Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um vollständig auf den Versand von E-Rechnungen umzustellen – für kleine Unternehmen beträgt diese Frist sogar drei Jahre, dennoch müssen alle Unternehmen bereits ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.
Die Grundsteuer wird reformiert
Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 neu geregelt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Hebesatz bestimmt, der von den Kommunen eigenständig festgelegt wird. Für einige Kommunen jedoch liegen der IHK derzeit noch keine veröffentlichten Hebesätze vor. Die Steuerpflichtigen werden jedoch rechtzeitig von ihrer Stadt oder Gemeinde über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert.
Mindestlohn wird erhöht
Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 € zum 1. Januar 2025 auf 12,81 €.
Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird von bislang 538 € auf 556 € monatlich angehoben. Diese Erhöhung erfolgt aufgrund des Anstiegs des Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde. Minijobberinnen und Minijobber können somit künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile ihres Minijobs zu verlieren.
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse steigt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird zum Jahreswechsel von 1,7 % auf 2,5 % angehoben. Jede Kasse entscheidet selbst über die Höhe des Beitrags. Bei einer Erhöhung haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag gilt, zu einer anderen Kasse wechseln. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar wäre dann eine Kündigung bis zum 31. Januar möglich. Übrigens erhöhen auch viele private Krankenversicherungen zum Jahresanfang ihre Beiträge.
Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Kinderlose zahlen künftig 4,2 %. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 % bei einem Kind bis 2,6 % bei fünf oder mehr Kindern.
Erhöhung des Briefportos
Nach einer Phase stabiler Briefpreise wird es ab dem 1. Januar 2025 Änderungen bei den Entgelten für das Basisprodukt Brief National geben. Der Standardbrief kostet dann 0,95 €. Die Preise für Einschreiben bleiben davon unberührt. Diese Maßnahme ist notwendig, um trotz steigender Kosten für Löhne, Transport und Energie sowie der anhaltenden Inflation und sinkender Briefmengen weiterhin hohe Qualität, nachhaltige Entwicklungen und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können.
CO₂-Steuer steigt
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Anhebung der CO₂-Steuer von 45 € auf 50 € pro Tonne. Diese Anpassung wird sich direkt auf die Preise von Benzin, Öl und Gas auswirken, was zu einem Anstieg der Heiz- und Fahrtkosten führen wird.
Stromumlagen werden erhöht
Ab 2025 wird die Stromumlage um 1,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht, so dass der Gesamtbetrag auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto ansteigt. Für eine durchschnittliche Familie, die jährlich 3.000 Kilowattstunden verbraucht, entstehen dadurch zusätzliche Kosten von etwa 40 € im Jahr. Obwohl diese Maßnahme den Übergang zu erneuerbaren Energien unterstützen soll, wird sie kurzfristig die Haushaltsbudgets belasten.
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket wird von 49,00 € auf 58,00 € verteuert. Für Pendler kann es dennoch eine günstigere Option im Vergleich zu anderen Zeitkarten sein. Die Verbraucherzentralen raten jedoch dazu, sorgfältig zu prüfen, ob sich das Ticket lohnt. In einigen Fällen könnte es sinnvoll sein, das Ticket bei nur wenigen Fahrten zu kündigen und es später erneut zu erwerben.
Einführung der elektronischen Patientenakte
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen von NRW eingeführt. Die Pilotphase dauert vier bis sechs Wochen. Ab März 2025 soll die ePA dann, abhängig vom Pilotversuch, deutschlandweit verfügbar sein. Auf ihr werden Informationen zu Erkrankungen, Arztbriefen, Befunden und eRezepten gespeichert und sie wird nach und nach um weitere Funktionen erweitert.
Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Zahnarztpraxen EU-weit kein Amalgam mehr für neue Füllungen verwendet, um Quecksilber in der Umwelt zu reduzieren. Als Ersatz kommen zahnfarbene Kunststofffüllungen ohne Zuzahlung zum Einsatz, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere, stillende Frauen und gesetzlich Versicherte bei Frontzahnfüllungen gelten diese bereits seit 2018 als Kassenleistung. Bestehende Amalgam-Füllungen können jedoch weiterhin im Mund bleiben.
Änderung der Abgasnorm bei Motorrädern
Ab 2025 gilt eine neue Abgasnorm für Motorräder. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Motorräder nur noch dann neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die Euro-5+-Norm erfüllen.
Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 stellen die öffentlich-rechtlichen Sender die Ausstrahlung in Standardqualität ein. Die ARD beginnt am 7. Januar 2025, ihre Programme nur noch in HDTV zu übertragen, das ZDF folgt am 18. November 2025. Ältere Fernseher (mehr als 10–12 Jahre alt) benötigen möglicherweise einen neuen HD-Receiver, der von 30 € bis 50 € erhältlich ist. Bei neueren Geräten genügt ein Sendersuchlauf, um die HD-Programme zu installieren.
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die finanzielle, rechtliche und technische Aspekte des Alltags und der Arbeitswelt betreffen.
Falls du unseren Blogbeitrag, der dich über Änderungen im November informiert hat, nicht mehr im Kopf hast, kannst du ihn in Neuerungen im Dezember 2024 nochmal nachlesen.